Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, muss heute einen gesetzlich geregelten Ausbildungsweg absolvieren. Seit der Reform des Psychotherapeutengesetzes gibt es dafür grundsätzlich ein fünfjähriges Hochschulstudium mit anschließendem Staatsexamen und Approbation.
Das Studium umfasst insgesamt 300 ECTS-Punkte und besteht aus einem Bachelor- und einem darauf aufbauenden Masterstudiengang. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Jahre in Vollzeit. Inhalte, praktische Ausbildungsbestandteile und die Anforderungen an das Studium sind bundesweit durch das Psychotherapeutengesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geregelt.
Während des Studiums erwerben die Studierenden sowohl psychologische und wissenschaftliche Kenntnisse als auch Kompetenzen für die psychotherapeutische Tätigkeit. Dazu gehören unter anderem psychologische Diagnostik, Grundlagen der Medizin, psychotherapeutische Verfahren und Methoden sowie praktische Erfahrungen in verschiedenen Versorgungseinrichtungen. Das Studium beinhaltet außerdem praktische Tätigkeiten in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird die staatliche psychotherapeutische Prüfung abgelegt. Sie prüft die Kompetenzen, die für die eigenverantwortliche und selbstständige Berufsausübung erforderlich sind.
Nach bestandener Prüfung kann die Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut erteilt werden. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist die neue einheitliche Berufsbezeichnung des reformierten Berufsrechts.
An die Approbation schließt sich eine Weiterbildung an. In dieser können sich Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beispielsweise auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen oder auf die Behandlung von Erwachsenen spezialisieren. Die Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Einrichtungen und wird durch die Psychotherapeutenkammern der Länder geregelt.
Wer heute Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, sollte daher bereits bei der Wahl des Bachelor- und Masterstudiengangs darauf achten, dass der Studiengang die Voraussetzungen für die psychotherapeutische Prüfung und Approbation erfüllt.