Wer sich für ein Studium der Psychologie interessiert sollte sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was er oder sie später einmal damit anfangen will.
Mehr als die Hälfte aller Psychologinnen und Psychologen arbeitet im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie (z.B. in der eigenen Praxis, in Allgemeinkrankenhäusern, psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosomatischen Kliniken und Ambulanzen, in Rehabilitationskliniken, Beratungsstellen, Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe oder in der Behinderten- und Altenbetreuung).
Die Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist seit 1999 gesetzlich geregelt und wird an staatlich zugelassenen universitären und außeruniversitären Ausbildungsinstituten kostenpflichtig durchgeführt. Neben einem einjährigen psychiatrischen Ausbildungsjahr umfasst dieser Studiengang 4200 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Wer zum Beispiel später Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut werden möchte, muss bestimmte Bedingungen bereits schon im Studium erfüllen:
- eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder
- ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
- ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.
- eine der Voraussetzungen nach Nummer 1,
- die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlußprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik,
- ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.
Vergleiche dazu: Gesetz
über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(Psychotherapeutengesetz - PsychThG)